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   LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98   

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https://dejure.org/2001,15263
LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98 (https://dejure.org/2001,15263)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24.04.2001 - L 16 LW 21/98 (https://dejure.org/2001,15263)
LSG Bayern, Entscheidung vom 24. April 2001 - L 16 LW 21/98 (https://dejure.org/2001,15263)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.03.1983 - 11 RK 9/82

    Hauptberuf - Leitungsfunktion - Landwirtschaftliches Unternehmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98
    Vor diesem Hintergrund der personell und vertraglichen Verflechtungen zwischen der Klägerin, den beteiligten GmbHs und Herrn E.W.S. erscheint es daher gerechtfertigt, wenn das Sozialgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.03.1983 (Az.: 11 RK 9/82) ausführt, die Klägerin verstehe sich als Unternehmerin, deren einzelne Tätigkeiten nicht als nebenberuflich qualifiziert werden könnten.

    Werden innerhalb eines Gesamtunternehmens Leitungsfunktionen in einem landwirtschaftlichen Unternehmensteil wahrgenommen, geschieht dies hauptberuflich (BSGE vom 18.03.1983 Az.: 11 RK 9/82).

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98
    Auch wird in diesem Rundschreiben unter Berufung auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 22.10.1996 Az.: 13 RH 23/95) und vom 21.06.1990 (SozR 3-1200 § 13 Nr. 1) moniert, dass der Rückgriff auf den Herstellungsanspruch die Verbindlichkeit gesetzlicher Fristvorschriften unterlaufe.
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98
    Dazu gehört insbesondere, den Versicherten auf Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSGE 46, 124).
  • BSG, 28.03.2000 - B 10 LW 4/99 R

    Beitragszuschuß in der Alterssicherung der Landwirte bei rückwirkender

    Auszug aus LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98
    Wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 28.03.2000 (B 10 LW 4/99 R) festgestellt hat, ist die Beitragspflicht in der Alterssicherung der Landwirte von Anfang an nach wie vor von so vielen verschiedenartigen Voraussetzungen abhängig, dass es für Personen, die auf diesem Rechtsgebiet keine Erfahrung haben, schwierig ist zu erkennen, ob Beitragspflicht besteht oder nicht.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RK 6/78

    Wirksamkeit einer Revisionszulassung - Hauptberufliche Tätigkeit eines

    Auszug aus LSG Bayern, 24.04.2001 - L 16 LW 21/98
    Weder die Verrichtung körperlicher Arbeiten in der Landwirtschaft noch eine Anwesenheit im Betrieb selbst wird gefordert (vgl. BSGE vom 15.11.1979 in SozR 5420 § 2 Nr. 15).
  • LSG Bayern, 27.01.2009 - L 6 LW 5/06

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte

    Die Tätigkeit im landwirtschaftlichen Unternehmen wurde vielmehr als Gegenstand des sich auf das Gesamtunternehmen erstreckenden Hauptberufs angesehen (BSG SozR 5420 § 2 Nr. 15; siehe auch BayLSG Urteil vom 24.04.2001 Az.: L 16 LW 21/98).
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